Teilnahmebedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingung

Am liebsten würden wir einfach nur mit Ihnen rausgehen, doch auch wir müssen uns den juristischen Verhältnissen dieses Landes beugen und daher sind die folgenden Regelungen zu beachten. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden: AGB, regeln die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Spreewald-Survival Schulze & Paschke GbR und dem Kunden. Mit dem Ausführen einer Buchung per Buchungsformular auf der Online-Präsenz vom Spreewald-Survival bestätigt der Kunde, diese AGB vollumfänglich zur Kenntnis genommen und diese im Sinne des § 305 Abs. 2 BGB anerkannt zu haben.

§ 1 Geltung

(1)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für sämtliche Dienstleistungen, welche der Veranstalter ab dem Zeitpunkt der Buchung durch den Kunden für diesen oder in dessen Auftrag erbringt. Die zeitliche Gültigkeit der vorliegenden AGB ist – abgesehen von gesetzlichen Änderungen – unbegrenzt.

(2)
Für den Fall, daß einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, findet die Regelung des § 306 BGB Anwendung. Eine geltungserhaltende Reduktion der AGB ist ausgeschlossen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Spreewald-Survival

Schulze & Paschke GbR
Platz des Friedens 4
03205 Calau

im Folgenden als „Spreewald-Survival Team“ oder „Veranstalter“ bezeichnet.

Buchungen können über die homepage von Spreewald-Survival Team getätigt werden. Der Vertragsabschluß erfolgt durch die elektronische online erfolgte Übersendung der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter, spätestens aber durch die Übersendung der Buchungsbestätigung auf dem Postweg in Schriftform.

Änderungen, Ergänzungen sowie Streichungen der getroffenen vertraglichen Vereinbarung sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich fixiert und von beiden Vertragsparteien durch ihre eigenhändige Unterschrift legitimiert worden sind.

Auf den Vertrag findet das deutsche Recht in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung. Gerichtsstand ist, wenn kein abweichender Gerichtsstand vereinbart wurde, der Firmensitz von Spreewald-Survival Team.

§ 3 Anmeldung/ Anmeldeformular

(1)
Eine Kursteilnahme kann nur bei vollständig und richtig ausgefülltem Anmeldeformular erfolgen. Eine Teilnahme kann erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen.

(2)
Sollte der Teilnehmer noch nicht volljährig sein, ist zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten und die Teilnahme dieses oder eines anderen Erziehungsberechtigten an dem betreffenden Kurs notwendig. Hilfsweise können sich die Erziehungsberechtigten durch einen schriftlich autorisierten Betreuer des Minderjährigen vertreten lassen. Der Erziehungsberechtigte muß das Einverständnis bezüglich der Kursteilnahme des Minderjährigen und die eigene Teilnahme auf einem ausgedruckten Anmeldeformular durch eigenhändige Unterschrift dokumentieren.

§ 4 Kursgebühr

(1)
Bei Buchung wird Anzahlung von 40% des Kurs/Eventpreises fällig, diese ist binnen 5 Werktage auf das in §5 genannte Bankkonto zu entrichten. Die Kursgebühren sind vollständig mit Angabe Ihre Buchungsnummer und Ihres Namens zeitnah nach Erhalt der Rechnung, spätestens aber bis 21 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Die volle Summe kann auch sofort nach der Anmeldung eingezahlt werden.

(2)
Eine Anmeldung kann aufgrund der Planbarkeit des Kurses nur bis 14 Tage vor Beginn des Kurses erfolgen. Meldet sich ein Teilnehmer erst am letzten Tag der Frist an, so hat er die volle Kursgebühr unmittelbar einzuzahlen.

Kontodaten:
Sparkasse Niederlausitz
IBAN: DE74180550000380036100
BIC: WELADED1OSL

§ 5 Rücktritt des Kunden

(1)
Der Teilnehmer hat das Recht, bis 28 Tage vor dem Kurs von dem Vertragsschluß zurückzutreten. Die entsprechende Erklärung des Kunden muß schriftlich erfolgen und dem Veranstalter bis zum vorgenannten Zeitpunkt vorliegen. Eine Übersendung per E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form ist – abgesehen von einem Fax – ausgeschlossen.

(2)
Im Falle einer wirksamen Rücktrittserklärung erfolgt eine vollständige Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr durch den Veranstalter. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 20% von der Kursgebühr einbehalten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 14 bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn, werden 50 Prozent der Kursgebühr einbehalten. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn der Rücktritt innerhalb der letzten 7 Tage vor Kursbeginn erfolgen sollte.

(3)
Alternativ kann der Kunde in jedem der vorgenannten Fälle eine Ersatzperson stellen, welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen muß. Bei Nichterscheinen des Kunden ohne schriftliche Abmeldung oder eigenverantwortlichem Abbruch des Kurses seitens des Kunden wird der volle Kurspreis einbehalten – dies gilt auch, wenn die Ersatzperson ohne schriftliche Abmeldung nicht erscheint oder die Teilnahme am Kurs eigenverantwortlich abbricht.

§ 6 Rücktritt des Veranstalters

(1)
Der Veranstalter kann bis zwei Wochen vor dem Kursantritt vom Kurs zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestanzahl von Teilnehmern nicht erreicht wurde oder der Kurs aus anderen Gründen (Erkrankung des Kursleiters, sonstige Gründe, welche im Bereich des Veranstalters angesiedelt sind) nicht stattfinden kann. Im Falle einer Erkrankung des Kursleiters kann der Kurs auch kurzfristiger abgesagt werden.

(2)
Die Teilnehmer werden unverzüglich schriftlich/telefonisch kontaktiert und über den Ausfall des Kurses informiert. Gleichzeitig wird den Teilnehmern gegebenenfalls ein neuer Kurs angeboten, sofern dies möglich ist. Hierbei handelt es sich um einen Ersatz für den ausgefallenen Kurs, welcher an die Stelle desselben tritt.

(3)
Im Falle eines Rücktritts des Veranstalters vom Vertrag wird dem Teilnehmer die bereits bezahlte Kursgebühr vollumfänglich zurückerstattet. Eine Verrechnung mit neuen Kursen, welche der Teilnehmer bucht, findet nicht statt, hier ist eine erneute Anmeldung und Einzahlung vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Teilnehmer für einen der unter § 6 Abs. 2 genannten Ersatzkurse entscheiden sollte.

§ 7 Ausschluss von Teilnehmern

(1)
Den Anweisungen des Kursleiters ist Folge zu leisten, da dieser für die Sicherheit und Ordnung verantwortlich ist. Teilnehmer, die den Kurs auf unzumutbare Weise stören, können vom Veranstalter, dieser vertreten durch den Kursleiter, mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Erstattung des bezahlten Kursbeitrages.

(2)
Es ist verboten, während der Durchführung der Kurse Betäubungsmittel, auch Alkohol, zu konsumieren. Die Mitnahme und / oder Weitergabe von vorgenannten Betäubungsmitteln, gleich, ob entgeltlich oder unentgeltlich, ist ebenfalls verboten. Ergänzend finden die gesetzlichen Regelungen zum Betäubungsmittel- und Arzneimittelrecht Anwendung.

(3)
Die Mitnahme, das Beisichführen, die Weitergabe und der Einsatz von nach geltendem Recht illegalen Waffen ist verboten. Ergänzend finden die gesetzlichen Regelungen zum Waffenrecht Anwendung.

(4)
Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Punkte erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Kurs. Eine Erstattung der bereits bezahlten Kursgebühr erfolgt in diesem Falle nicht.

§ 8 Haftung

(1)
Eine Kursteilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Teilnehmer sind verpflichtet den Sicherheitsanweisungen der Kursleitung Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer ist für seinen Impfschutz selber verantwortlich.

Mit der Anmeldung erkennen Sie an, dass Sie für Ihre eigenen Handlungen im Rahmen des Kurses bzw. eines sonstigen Events und deren Folgen selbst verantwortlich sind. Die Teilnahme an Kursinhalten, die ein potentielles Risiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis

(2)
Sie nehmen zustimmend zur Kenntnis, das jede Haftung unsererseits für unvorhersehbaren Ereignisse und Verletzungen aus Unfällen anlässlich der Kursteilnahme ausgeschlossen ist. Jeder Teilnehmer versichert, im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung und krankenversichert zu sein. Jeder Teilnehmer hat diesbezüglich vor Kursbeginn das Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung bei Anfrage einer Kopie des Versicherungsscheins und das Bestehen einer Krankenversicherung durch die Vorlage einer Versichertenkarte nachzuweisen.

(3)
Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen(Allergien, Medikamentenbedarf usw.) sind dem Veranstalter vor Kursbeginn mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer trotz entsprechender Erkrankung bzw. Beeinträchtigung wissentlich keine, nur unvollständige oder falsche Angaben gemacht hat, kann er ohne Erstattung der Kursgebühr vom Kurs ausgeschlossen werden.

(4)
Das Spreewald- Survival Team übernimmt keine Haftung für Diebstahl, im Basislager und anderen Unterkünften zurückgelassene Gegenstände sowie für Personen- und Sachschäden, soweit diese strafbaren Handlungen durch andere Teilnehmer erfolgen. Etwaige Strafanzeigen sind durch die Geschädigten selbst zu erstatten.

(5)
Das Spreewald- Survival Team übernimmt keine Haftung für das Verhalten von Kursteilnehmern während bzw. nach dem Kurs. Jede Haftung, die sich aus der Kenntnisnahme, der Anwendung oder der Nachahmung der Kursinhalte ergeben könnten, ist ausgeschlossen. Es wird keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit und Funktionalität der Kursinhalte übernommen.

(6)
Sämtliche Haftungspflichten auf Seiten von Das Spreewald- Survival Team entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder sonstige Rauschmittel eine Schädigung von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten entsteht. Es wird hierbei auf die unter § 7 genannten Regelungen verwiesen.

(7)
Erfolgen im Zusammenhang mit Fehlverhalten der Kursteilnehmer, gleich, ob vorsätzlich oder fahrlässig, Anzeigen oder entstehen Forderungen dritter Personen oder Behörden gegenüber Das Spreewald- Survival Team, deren Verursachung allein den Teilnehmern angelastet werden kann, indem diese sich nicht an die vorliegenden AGB, individuelle vom Kursleiter ausgegebene Anweisungen oder an allgemein geltende Regeln, wie z.B. das Verbot in Wäldern und Wiesen offenes Feuer zu entzünden, gehalten haben, werden diese Forderungen an den Verursacher weitergeleitet. Wir behalten uns vor, in diesem Fall gespeicherte Daten an die betreffenden Behörden weiterzugeben.

(8)
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden dem Verursacher sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.

(9)
Sollte der Teilnehmer entgegen der Regelung des § 8 Abs. 2 dieser AGB nicht im Besitz einer gültigen privaten Haftpflichtversicherung sein, so haftet der Teilnehmer für die weiteren Schäden, welche dem Veranstalter durch eine verzögerte Regulierung der Schäden entstehen, hierunter sind auch die Kosten der Rechtsverfolgung und anfallende Zinsen erfaßt.

§ 9 Aufsichtspflicht

Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer der Gruppe die volle Aufsichts- und Haftungspflicht. Bei allen Jugendveranstaltungen ohne Begleitung einer autorisierten Aufsicht (z.B Betreuer, Erzieher, Lehrer) obliegt uns die allgemeine Aufsichtspflicht. Wir übernehmen keine Haftung bei vom Teilnehmern selbstverschuldet (gleich, ob fahrlässig oder vorsätzlich) herbeigeführten Unfälle oder Erkrankungen.

§ 10 Gutscheine

Vom Veranstalter ausgestellte Gutscheine sind nach Bezahlung des vollständigen Gutscheinbetrags für drei Jahre gültig. Sie sind, nach Absprache mit dem Veranstalter, als Teilbeträge oder vollständig auf andere Personen übertragbar. Eine Rückerstattung/ Auszahlung des Gutscheinbetrags ist nicht möglich. Im Hinblick auf die Verjährung gelten die gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Ein Ausschluß der gesetzlichen Regelungen durch eine Individualabrede ist ausgeschlossen.

§ 11 Höhere Gewalt

(1)
Kriege, Naturkatastrophen oder gleichgewichtige Situationen berechtigen beide Seiten zur Kündigung und den Teilnehmer zur vollen Rückerstattung der Kursgebühr.

(2)
Bedingt ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehreren Teilnehmern eine Abweichung vom geplanten Kursverlauf, so haben Bergung und ärztliche Versorgung Vorrang vor dem geplanten Kursablauf. Die Kursgebühren werden nur dann anteilig erstattet, wenn ein weit überwiegender Teil des Kurses (mehr als 80 %der Kursdauer) aufgrund der vorgenannten Geschehnisse nicht durchgeführt werden kann – ansonsten findet keine Erstattung statt.

§ 12 Medienrechte

Sämtliche Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, das vom Veranstalter während eines Kurses produziert wird (Fotos, Videos), werden vom Teilnehmer auf den Veranstalter übertragen. Dieses Material darf vom Veranstalter ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung zur Illustration und/oder Werbezwecken publiziert und verwendet werden. Gleichzeitig werden vom Teilnehmer alle Nutzungsrechte, einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild- und Filmmaterial, ohne zeitliche Beschränkung an den Veranstalter übertragen. Sämtliche Ansprüche des Kursteilnehmers sind in jeglicher Hinsicht abgegolten, dies gilt für bekannte oder unbekannte Ansprüche.

§ 13 Hygiene

(1)
Die Verpflegung erfolgt auf einfachem Niveau unter Beachtung der Richtlinien von Hygiene, der Haltbarkeit und Verderblichkeit von Nahrungsmitteln. Es kann vorkommen, dass hygienische Anforderungen an Essenszubereitung und Esskultur situations- und lagebedingt nicht immer eingehalten werden können.

Übernachtungen in selbstgebauten Expeditionslagern im Freien genügen ebenfalls nicht immer der Erwartung bezüglich gewohnter sanitärer Einrichtungen. Eine Haftung des Veranstalters für etwaige immaterielle Schäden der Teilnehmer ist ausgeschlossen.

(2)
Für die Einhaltung der Körperhygiene ist jeder der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters für durch fehlende Beachtung der grundlegenden Hygienemaßnahmen erfolgten Schädigungen von Teilnehmern ist ausgeschlossen.

§ 14 Datenschutz

Spreewald-Survival Team nimmt den Schutz von privaten Daten sehr ernst. Die Beachtung der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist unser besonderes Anliegen. Spreewald-Survival Team verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und verwendet die zugegangenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS).

Personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität einer Person zu erfahren. Grundsätzlich können Sie unsere Website besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen. Wenn Sie sich jedoch als Kunde registrieren, also anmelden, dann hinterlegen Sie persönliche Informationen, die wir für die Abwicklung Ihrer Buchung in erforderlichem Umfang nutzen werden.

Durch den Besuch unserer Website können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden bei uns gespeichert und im Rahmen der Buchungsabwicklung gegebenenfalls an verbundene oder beauftragte Unternehmen weiter gegeben. Bei der Datenverarbeitung werden in jedem Fall Ihre schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person / Firma gespeicherten Daten. Auskunftsanfragen wollen Sie uns bitte über unser Kontaktformular zugehen lassen.

Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen unsere Datenschutzerklärung nicht beantwortet oder Anregungen zu Thema Datenschutz haben, dann wollen Sie uns bitte Ihre Informationen über unser Kontaktformular zugehen lassen.